03.09.2010

Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, plant Tschechien den Ausbau des Atomkraftwerks Temelin um zwei weitere Blöcke. Dazu muss gemäß ESPOO – Konvention bei Projekten, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben können, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattfinden. So auch beim Ausbau des AKW Temelin. Im Rahmen dieser UVP haben alle betroffenen BürgerInnen das Recht, gegen diesen Ausbau Einwendungen einzubringen. Die 30-tägige Einwendungsfrist startete am 26.8.