Zur Homepage | zur Navigation springen | zum Inhalt springen | Kontakt und Amtszeiten | Sitemap | Suche und Index |
Gemeinde Muhr Vordermuhr 5 5583 Muhr
Tel: 06479 218 Fax: 20611 amtsleitung@gde-muhr.salzburg.at www.muhr.gv.at
Aktueller Standort: Unsere Gemeinde
Auch kommendes Jahr können bedürftige Menschen einen Heizkostenzuschuss beantragen. Die ab 1.1.2013 gültigen Richtlinien sind im Anhang ersichtlich (siehe auch www.salzburg.gv.at/heizscheck-2.htm.
Ab 15.1.2013 kann die Beantragung des Heizkostenzuschusses auch über e-government unter folgender Adresse erfolgen: Online-Antrag
Am 1. Jänner 2013 ist die Novelle zum Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 100/2012, in Kraft getreten und seit diesem Zeitpunkt gilt in Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter. Alle neu erworbenen Hunde mit einem Alter über 12 Wochen sind innerhalb 1 Woche beim Gemeindeamt anzumelden. Für die Anmeldung bzw. Abmeldung eines Hundes, sind die entsprechenden Formulare zu verwenden und die erforderlichen Nachweise der Gemeinde beizubringen.
http://www.salzburg.gv.at/themen/se/salzburg/wahlen_sicherheit/landessicherheitsgesetz/hundehaltung.htm
07:004°C10:005°C13:004°C
Informationsfolder
Lungau/Pongau