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Heizscheck des Landes

Heizscheck des Landes

Auch kommendes Jahr können bedürftige Menschen einen Heizkostenzuschuss beantragen. Die ab 1.1.2013 gültigen Richtlinien sind im Anhang ersichtlich (siehe auch www.salzburg.gv.at/heizscheck-2.htm.

Ab 15.1.2013 kann die Beantragung des Heizkostenzuschusses auch über e-government unter folgender Adresse erfolgen: Online-Antrag

Hundehaltung ab 1. Jänner 2013

Hundehaltung ab 1. Jänner 2013

Am 1. Jänner 2013 ist die Novelle zum Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 100/2012, in Kraft getreten und seit diesem Zeitpunkt gilt in Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter. Alle neu erworbenen Hunde mit einem Alter über 12 Wochen sind innerhalb 1 Woche beim Gemeindeamt anzumelden. Für die Anmeldung bzw. Abmeldung eines Hundes, sind die entsprechenden Formulare zu verwenden und die erforderlichen Nachweise der Gemeinde beizubringen.

 http://www.salzburg.gv.at/themen/se/salzburg/wahlen_sicherheit/landessicherheitsgesetz/hundehaltung.htm